Rechtsprechung
BFH, 03.09.2010 - VII R 23/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Vermittler eines Schmuggelgeschäfts als Zollschuldner?
- openjur.de
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Vermittler eines Schmuggelgeschäfts als Zollschuldner?
- Bundesfinanzhof
ZK Art 202 Abs 3, EWGV 2913/92 Art 202 Abs 3
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Vermittler eines Schmuggelgeschäfts als Zollschuldner?
- Bundesfinanzhof
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Vermittler eines Schmuggelgeschäfts als Zollschuldner?
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 202 Abs 3 ZK, Art 202 Abs 3 EWGV 2913/92
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Vermittler eines Schmuggelgeschäfts als Zollschuldner? - rechtsprechung-im-internet.de
Art 202 Abs 3 ZK, Art 202 Abs 3 EWGV 2913/92
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Vermittler eines Schmuggelgeschäfts als Zollschuldner? - rewis.io
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Vermittler eines Schmuggelgeschäfts als Zollschuldner?
- rewis.io
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Vermittler eines Schmuggelgeschäfts als Zollschuldner?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 202 Abs. 3
Aussetzung des Verfahrens und Anrufung des Europäischen Gerichtshofs zur Klärung des Begriffs der "Beteiligung" im Zollkodex der Gemeinschaften - rechtsportal.de
VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 202 Abs. 3
Aussetzung des Verfahrens und Anrufung des Europäischen Gerichtshofs zur Klärung des Begriffs der "Beteiligung" im Zollkodex der Gemeinschaften - datenbank.nwb.de
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Vermittler eines Schmuggelgeschäfts als Zollschuldner?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99
Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur …
Auszug aus BFH, 03.09.2010 - VII R 23/10
Das würde vom Bundesgerichtshof angenommen, wenn das Handeln des Verbringers ausschließlich darauf abzielt, eine strafbare Handlung zu begehren, und der Hilfeleistende dies weiß; dessen Tatbeitrag sei dann, so hat der Bundesgerichtshof geurteilt, als Beihilfehandlung zu werten, weil sein Tun den "Alltagscharakter" verliere und als "Solidarisierung" mit dem Täter zu deuten sei (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. August 2000 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107).
- FG Hamburg, 06.08.2012 - 4 K 198/10
Verbrauchsteuerrecht: Steuerentstehung bei Entnahme der Ware aus dem …
In Anlehndung an die Rechtsprechung des BFH (zur entsprechenden Regelung in Art. 202 ZK, siehe Vorlagebeschluss vom 03.09.2010, VII R 23/10) ist davon auszugehen, dass die Vorschrift in erster Linie das Ziel verfolgt, durch eine Erweiterung der Zollschuldnerschaft über den im ersten Anstrich jenes Absatzes erfassten Kreis der Personen hinaus, Probleme bei dem Nachweis und der rechtlichen Einordnung zu vermeiden.Insofern zielt die Vorschrift also auf denjenigen, der, ohne die Ware selbst nachweislich entnommen zu haben, zur vorschriftswidrigen Entnahme einen Beitrag geleistet hat, der dafür mitursächlich geworden ist oder es dem Entnehmenden objektiv erleichtert hat, dass die Ware entnommen werden konnte (vgl. BFH a. a. O., Vorlagebeschluss vom 03.09.2010, VII R 23/10).